1. ANGEBOTE
Unsere Angebote sind freibleibend und erfolgen schriftlich.
2. VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSINHALT
Für alle Verträge ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen Verkaufsbedingungen maßgebend. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen, und der Besteller seine Zustimmung zu unseren Verkaufsbedingungen nicht ausdrücklich erklärt. Der Wortlaut der Auftragsbestätigung, gegen den nicht innerhalb einer Woche Einwände schriftlich erhoben werden, gilt als korrekt und ist für beide Teile verbindlich. Nachträgliche Auftragsänderungen oder eine Stornierung berechtigen uns zur Berechnung aller vorher angefallenen Kosten. Aufträge, die zu verschiedenen Terminen lieferbar sind (Abrufaufträge), berechtigen uns, die gesamte Menge auf einmal herzustellen. Für Abrufaufträge vereinbarte Preise verlieren ihre Gültigkeit, wenn der Besteller nicht die festgelegte Menge abnimmt. Für Abrufaufträge über einen Zeitraum über 6 Monate sind wir berechtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, falls sich die Fertigungskosten nach Vertragsabschluss maßgeblich geändert haben.
3. PREISE
Die Preise gelten ab Werk, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Bestätigte Preise sind für Nachbestellungen nicht verbindlich.
4. LIEFERZEIT
Lieferzeiten werden nach bestem Ermessen angegeben und beginnen mit dem Zeitpunkt der Klärung und Festlegung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten des Auftrages. Sie gelten nur ungefähr. Schadenersatzansprüche oder Rücktritt vom Vertrag wegen Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn der Besteller Korrekturvorlagen oder Rückfragen nicht unverzüglich bearbeitet oder nachträgliche Änderungen vornimmt. Eine Verlängerung der Lieferzeit behalten wir uns auch bei Eintritt von unvorhergesehenen Zwischenfällen und unverschuldeten oder außergewöhnlichen Ereignissen einschließlich Arbeitskampfmaßnahmen bei uns, unseren Vorlieferanten oder Transportunternehmen vor.
5. LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt stets ab Werk auf Gefahr des Empfängers. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen.
6. KORREKTURABZÜGE
Die Freigabe vorgelegter Korrekturabzüge oder Ausfallmuster sowie der ausdrückliche Verzicht auf Vorlage von Korrekturabzügen befreien uns von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der nach diesen Vorlagen gefertigten Schilder.
7. WERKZEUGE UND FILME
Durch Bezahlung von Werkzeugkosten oder Reprokosten erwirbt der Besteller kein Anrecht auf diese selbst bzw. deren Auslieferung. Werkzeuge und Filme werden 3 Jahre für Nachbestellungen aufbewahrt.
8. MÄNGEL
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge sind fertigungstechnisch bedingt und berechtigen nicht zur Beanstandung. Mängel werden nur anerkannt, wenn sie uns unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Empfang der Teile schriftlich angezeigt werden.
3 Monate nach Lieferung ist auch die Haftung für versteckte Mängel ausgeschlossen. Stellt der Besteller auf Verlangen keine Proben der beanstandeten Teile unverzüglich zur Verfügung, so entfallen alle Mängelansprüche. Werden Fehler an den von uns gelieferten Teilen einwandfrei nachgewiesen, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die mangelhaften Teile zurückzufordern und den darauf entfallenden Rechnungsbetrag gutzuschreiben oder sie durch neue, der ursprünglichen Bestellung entsprechenden Teile zu ersetzen. Der Besteller ist jedoch verpflichtet, uns die untauglichen Stücke nach entsprechender Vereinbarung zurückzusenden. Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Nichterfüllung,
Schlechterfüllung oder Verschuldens bei Vertragsabschluss sind
ausgeschlossen. Für die Qualität der verarbeiteten Roh- und Hilfsstoffe, für die unsere Vorlieferanten keine Garantie übernehmen, können wir keine Garantie übernehmen. Gewisse Oberflächen- Unregelmäßigkeiten müssen wir uns aus technischen Gründen vorbehalten. Soweit sie bei zügigem Kontrolltempo und unter normalen Lichtverhältnissen aus ca. 60 cm Abstand mit bloßem Auge nicht sichtbar sind und das Gesamtbild des Teiles nicht verkaufshindernd beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zu Abzügen oder Annahmeverweigerung. Maßabweichungen, die im Rahmen der in DIN 825 festgelegten Toleranzen liegen, können nicht beanstandet
werden.
9. ZAHLUNG
Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Wechsel werden nicht angenommen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweils geltenden Diskontsatz für die Zeit zwischen Fälligkeit und Zahlungen berechnen.
10. EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware sowie an den aus ihrer Verarbeitung entstehenden Sachen bis zur Erfüllung aller uns aus der Geschäftsverbindung jetzt oder künftig gegen den Besteller zustehenden Ansprüche vor. Bei Hergabe von Schecks besteht der Vorbehalt bis zur vollständigen Einlösung. Verarbeitet der Besteller Vorbehaltsware mit anderen Waren, so stellt uns das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zu den anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. Unsere durch Verbindung der gelieferten Ware mit anderen Sachen etwa entstehenden Miteigentumsanteile überträgt der Besteller schon jetzt auf uns. Der Besteller wird die Sachen als Verwahrer für uns mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen. Der Besteller darf die gelieferte Ware oder die aus ihrer Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Sachen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere unserer Rechte gefährdende Verfügungen sind nicht gestattet. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt an uns zur Sicherung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab. Stellen wir nach Vertragsabschluss fest, dass der Besteller fällige Rechnungen nicht bezahlt, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
11. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Langenbach. Zuständiges Gericht für Streitigkeiten aus dem Liefervertrag ist das Amtsgericht an unserem Sitz, ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes.
12. WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie
können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei
Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch
Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser
Belehrung in Textform, bei Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht
vor Vertragsschluss, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger
(bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor
Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1
und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
sign-service
In der Steinhecke 13
57520 Langenbach
Tel.: 02661 931301
Fax: 02661 64926
E-Mail: info@sign-service.de
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