Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Unsere Geschäftsbedingungen gelten im Fall, dass fortlaufende Geschäfte zwischen den Parteien abgeschlossen werden, auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. Allen unseren Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie werden auch durch Auftragserteilung, Annahme der Lieferung oder Zahlung anerkannt.


1. Angebote
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, für das Stück. Die technischen Einzelheiten des Angebots, insbesondere Art und Umfang des Sortiments, Farbtöne, Gewichte, Maße und Werkstoffe sind Annäherungswerte, die einzuhalten wir bestrebt sind; Abweichungen innerhalb der werkstoffbedingten, technischen Toleranzen sind zulässig. Dies gilt auch für die in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Prospekten gemachten Angaben. Angeforderte Muster werden berechnet. Der Hinweis auf frühere Lieferungen verpflichtet nicht, die Nachbestellungen genauso auszuführen.


2. Liefertermin
Wir sind bestrebt, den zugesagten Liefertermin einzuhalten. Dieser gilt jedoch nur als annähernd vereinbart. Wir sind zur Teillieferung und Teilberechnung berechtigt.


3. Lieferfristen
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware zum Fristende unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware durch uns angezeigt ist. Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse in unserem Werk, Lager oder bei Unterlieferanten, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten, verlängert sich unsere Lieferfrist angemessen. Zu solchen Hindernissen zählen z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Anlieferungsverzögerungen von Rohstoffen und Halbfertigwaren, Streik und Aussperrung und ähnliche Fälle höherer Gewalt. Soweit nicht gesondert vereinbart, verlängern nachträgliche Vertragsänderungen die Lieferfristen ebenfalls angemessen. Wird uns die Lieferung aus den oben genannten Gründen unmöglich, werden wir von unseren Verpflichtungen frei, ohne daß der Abnehmer daraus etwaige Schadensersatzforderungen oder Rücktrittsrechte herleiten kann.


4. Entwürfe, Skizzen und Zeichnungen
An Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen usw. behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Angebote, Entwürfe usw. dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern, nicht zugänglich gemacht werden. Für Muster, Skizzen, Entwürfe und sonstige Projektierungsleistungen, die vom Besteller ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Recherche, ob gelieferte Entwürfe, Skizzen oder Zeichnungen gewerblichen Schutzrechten unterliegen, trifft der Abnehmer. Der Abnehmer stellt uns insofern nach unserer Wahl von der Verpflichtung zum Schadenersatz an Dritte frei oder ersetzt uns einen entsprechenden Schaden.


5. Korrekturabzüge
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Wird die Ubersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).


6. Preise
Die Preise verstehen sich exklusive Verpackung unfrei ab Werk bzw. Lager. Versand- und Zahlungsnebenkosten (insbesondere Nachnahmegebühren) werden gesondert berechnet, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Nach Vertragsabschluß eintretende Veränderungen einer vereinbarten fremden Währung oder des Wechselkurses zum Euro treffen den Abnehmer.


7. Zahlungen
Die Rechnung ist grundsätzlich bei Lieferung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto fällig. Für alle - insbesondere auf Zahlungsziel - verspätet eingehenden Zahlungen werden vorbehaltlich weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Zahlungsverzug berechtigt uns, von noch nicht ausgeführten (Herstellungs- oder) Lieferverpflichtungen zurückzutreten oder Vorkasse zu verlangen.


8. Gewährleistung
Ist ein gelieferter Gegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, so haben wir - nach unserer Wahl - unter Ausschluß weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Feststellung solcher Mängel muß uns unverzüglich - bei offensichtlichen Mängeln jedoch spätestens binnen 6 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit - schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistungsansprüche entfallen insoweit, als offensichtliche Mängel mit Rücksendung eines Korrekturabzuges nicht schriftlich gerügt werden.


9. Rücknahme und Stornierung
Eine Rücknahme ist in jedem Fall ausgeschlossen. Eine Stornierung von Aufträgen durch den Besteller bedarf ebenfalls einer besonderen Vereinbarung. Sie ist nur dann möglich, wenn mit der Ausführung des Auftrags noch nicht begonnen wurde.


10. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten oder hergestellten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Abnehmer unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes bei uns. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.


11. Forderungsabtretung
Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachet der Abtretung und unseres Einziehungsrechtes ist der Abnehmer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hin hat der Abnehmer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretene Forderung zu machen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Abnehmer uns unverzüglich unter Übergabe für unsere lnterventionsmaßnahmen notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Wir verpflichten uns, die uns aus diesen in Ziff. 11 und 12 zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Abnehmers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um 25% oder mehr übersteigt.


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis einschließlich Gewährleistung ist unser Firmensitz. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Gerichtsstand ist das Amstgericht Montabaur.


13. Auftragserteilung
Mit der Auftragserteilung an uns gelten unsere Bedingungen als in vollem Umfange angenommen, auch bei Vorhandensein entgegenstehender eigener Bedingungen.


14. Wirksamkeit
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


15. Technische Änderungen
Technische Änderungen die der besseren Handhabung oder Sicherheit dienen, behalten wir uns vor.